Angebote, um aktiv und vernetzt zu bleiben gibt es viele, auch bei Ihnen in der Nähe. Kirchengemeinden bieten verschiedene Aktivitäten an wie Seniorennachmittage, Chorproben oder Computerkurse. Entsprechende Informationen finden Sie in Ihrem Gemeindebrief.
Auch Familienbildungsstätten und Volkshochschulen bieten viele interessante Kurse an, bei denen man Neues lernen und Kontakte knüpfen kann. Ein weiterer Anbieter von Aktivitäten ist Ihre Stadt oder Kommune. Sie organisiert zum Beispiel Sportangebote, Gesprächskreise oder verschiedenste Ausflüge. Informationen hierzu erhalten Sie im Internet, in Schaukästen oder in Ihrer Lokalzeitung.
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Dies ist mit einigen Hilfsmitteln wie z.B. einem Treppen- oder Wannenlift und kleineren baulichen Veränderungen (z.B. Montage von Stützgriffen, Einbau einer bodentiefen Dusche) durchaus möglich.
Aber auch andere Wohnformen im Alter bieten Vorteile und könnten die richtige Alternative für Sie sein. So gibt es neben klassischen Seniorenheimen auch immer mehr Senioren-WGs. Dort leben mehrere Menschen zusammen. Jeder hat seinen eigenen Rückzugsort, aber es besteht auch die Möglichkeit, in den Gemeinschaftsräumen zu kochen, zu spielen oder sich zu unterhalten. Man hat hier die Möglichkeit, selbstständig zu leben und trotzdem nicht allein zu sein. Eine weitere Wohnform im Alter ist das betreute Wohnen. Bei dieser Wohnform leben sie weitestgehend selbstständig, erhalten aber Hilfe, wo es nötig ist. Diese Wohnform bietet zudem die Sicherheit, dass schnell Hilfe organisiert werden kann, sollte Ihnen einmal etwas passieren.
Informationen zu den verschiedenen Wohnformen im Alter finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) oder beim Niedersachsenbüro „Neues Wohnen im Alter“.
Was passiert, wenn ich nicht mehr für mich selbst sorgen oder entscheiden kann? Um sicher zu stellen, dass auch in diesem Fall Ihre Wünsche berücksichtigt werden, gibt es mehrere Möglichkeiten der Vorsorge. Diese ergänzen sich. Zum einen gibt es die Patientenverfügung. Hier halten Sie fest, mit welchen Maßnahmen Sie im Notfall ärztlich behandelt werden sollen - wollen Sie zum Beispiel lebenserhaltene Maßnahmen? Die Patientenverfügung wird zu Rate gezogen, wenn Sie Ihren Willen – zum Beispiel durch einen Bewusstseinsverlust – nicht mehr selbst äußern können. Ergänzend dazu können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Diese bevollmächtigt eine oder mehrere von Ihnen gewählte Personen, in einer bestimmten Situation oder generell Entscheidungen für Sie und in Ihrem Sinne zu treffen. Eine erweiterte Form der Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung. Hierbei wird die von Ihnen zur Betreuung eingesetzte Person von einem Gericht kontrolliert, um die Durchführung der Betreuung in Ihrem Sinne zu gewährleisten.
Oft ist der „Formular-Dschungel“ undurchsichtig und das „Beamtendeutsch“ nicht verständlich. Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse können Ihnen bei der Patientenverfügung weiterhelfen und Ihnen die einzelnen Möglichkeiten erklären. Unterstützung für die Vorsorgevollmacht finden Sie bei einem Fachanwalt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers hat hierzu eine Broschüre erarbeitet. Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne ein Exemplar zukommen.
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist das eine herausfordernde Situation. Eine erste Anlaufstelle für Sie als Pflegenden sollte die Pflegeberatung sein. Hier finden Sie viele Angebote zum Thema Pflege gebündelt. Die Mitarbeiter können Ihnen Antworten auf viele Ihrer Fragen geben. Sei es medizinisch, rechtlich oder finanziell. Pflegestützpunkte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe können Sie über die Website des „Zentrums für Qualität in der Pflege“ finden.
Wichtig für die Pflege von Angehörigen ist zudem, dass Sie die nötigen rechtlichen Vollmachten haben, denn sonst können Sie keine Entscheidungen für Ihren Verwandten treffen. Es ist daher ratsam, dass Sie eine Vorsorgevollmacht von Ihrem Angehörigen bekommen. Zudem sollte es eine Bankvollmacht geben, damit Sie in der Lage sind, auch finanzielle Angelegenheiten zu regeln.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit sich selbst und dem eigenen Vermögen, auch mit den nahestehenden Angehörigen, Verwandten und Freunden legt das Verfassen eines Testaments nahe.
Unabhängig vom Alter kann jedem Menschen jederzeit etwas zustoßen, auch wenn Gott das verhüten möge. Daher ist das Verfassen eines Testaments etwas, das jeder Mensch machen sollte. Das Verfassen eines Testaments sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern noch in guten Zeiten, in denen man rüstig und aktiv ist, angegangen werden.
Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, um sich mit dem wichtigen Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu beschäftigen. Zusätzlich ist es möglich, Verfügungen zur eigenen Bestattung zu treffen.
Nein, man kann sein Testament handschriftlich und ohne Rechtsbeistand aufsetzen. Bei umfangreichem Vermögen oder dem Wunsch, Dritte zu berücksichtigen, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen sind, ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung angebracht und gibt Rechtssicherheit.
Man kann sein gesamtes Eigentum oder auch nur einzelne Immobilien oder Gegenstände per Testament weitergeben. Man kann Wertgegenstände ebenso vererben wie Häuser, Gemälde oder Sammlungen, eine Geldsumme oder Schmuck.
Wenn Sie Ihrer Kirchengemeinde Gegenstände hinterlassen möchten, nehmen Sie am besten persönlich Kontakt auf, um sich abzustimmen.
Ja, das ist möglich. Das Aufstellen eines Vermögensverzeichnisses hilft dabei. Beim Erfassen kann man sich vergegenwärtigen, was man besitzt und wem man bestimmte Werte langfristig übereignen möchte. Ein Vermächtnis im Rahmen des eigenen Testaments ist der beste Weg, bestimmt Vermögensteile oder einzelne Gegenstände gezielt zu vermachen.
Suchen Sie sich Personen, denen Sie vertrauen. Das können zum Beispiel Menschen in Ihrer Kirchengemeinde sein, die Sie schon lange kennen. Gemeinsam können Sie überlegen, ob beispielsweise ein Vermächtnis oder eine Zustiftung in den Kapitalstock einer der Kirchengemeinde nahestehende Stiftung für Sie passende Wege sind, etwas zu hinterlassen.
Ja, sie können Ihre Trauerfeier bereits im Vorfeld planen und selbst gestalten. Hierzu hat die Landeskirche Hannovers eine Informationsbroschüre mit allen wichtigen Informationen entwickelt. Gerne können Sie diese kostenfrei bei uns anfordern. Neben wichtigen Informationen enthält die Broschüre Platz, um die eigenen Wünsche und Anliegen in Bezug auf eine Trauerfeier zu notieren. Damit Ihre Angehörigen und Freunde Ihre Wünsche berücksichtigen können, sollten Sie diesen mitteilen, wo Ihre Notizen zu finden sind.
Alternativ können Sie Ihre Trauerfeier bereits mit einem Bestattungsunternehmen planen. Das Bestattungshaus kennt dann Ihre Bedürfnisse und kann diese entsprechend umsetzen.
Der oder die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger, das heißt sie treten automatisch mit dem Tode in alle Rechte und Pflichten (auch die Schulden) des Erblassers ein. Die Erben sind daher in erster Linie verpflichtet, den Nachlass entsprechend Ihrem letzten Willen zu regeln und aufzulösen. Alle Ihre Anweisungen, Wünsche und Verfügungen und auch, wo Sie diese verwahren, sollten daher ihrem Erben oder einer Person Ihres Vertrauens bekannt sein. Das kann ein Familienmitglied, ein Anwalt oder ein von Ihnen bestimmter Testamentsvollstrecker sein, der insbesondere bei einer Vielzahl beteiligter Personen oder komplizierten Umständen die Erfüllung Ihres letzten Willens und die Verwaltung Ihres Vermögens entsprchend gewährleistet.